
Liefer- und Zahlungsbedingungen der AUTEX AG, Steffisburg.
1.1 Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung des Lieferanten, dass er die Bestellung annimmt (Faktura, Auftragsbestätigung), abgeschlossen.
1.2 Diese Lieferbedingungen sind verbindlich. Anderslautende Bedingungen des Kunden oder des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.
1.3 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten sind in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller Beilagen zu dieser abschliessend aufgeführt. Der Lieferant ist ermächtigt, Änderungen, die zu Verbesserungen führen, vorzunehmen, soweit diese keine Preiserhöhung bewirken.
3.1 Die Zahlungen sind vom Kunden oder Besteller entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen an unserem Domizil oder demjenigen seines Lieferanten ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu leisten.
Mit einer neuen Preisliste oder einem neuen Angebot verlieren frühere Preise und Konditionen ihre Gültigkeit.
Die Zahlungsvereinbarungen sowie die Vorauskassen sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Montage der Lieferungen oder Leistungen aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht werden, oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder sich Nacharbeiten als notwendig erweisen, die den Gebrauch der Lieferung nicht verunmöglichen.
3.2 Hält der Kunde oder Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit an einen Zins zu entrichten, der sich nach den am Domizil des Bestellers üblichen Zinsverhältnissen richtet, jedoch mindestens 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Der Lieferant bleibt ausdrücklich Eigentümer seiner gesamten Lieferungen, bis er die Zahlungen gemäss Vertrag vollständig erhalten hat.
Der Kunde oder Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums des Lieferanten erforderlich sind, mitzuwirken.
Der Kunde oder Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instandhalten und zugunsten des Lieferanten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch des Lieferanten weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
5.1 Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind dem Lieferanten rechtzeitig bekanntzugeben. Der Transport erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr des Kunden oder Bestellers.
Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den Frachtführer zu richten. Ohne Tatbestandsaufnahme übernimmt die Frachtfirma keine Gewähr.
5.2 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller beziehungsweise der Frachtfirma.
6.1 Der Lieferant wird die Lieferung und Leistungen soweit möglich und üblich vor dem Versand prüfen.
Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.
Beanstandungen und Reklamationen müssen zwingend innert 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung geltend gemacht werden. Ansonsten verfällt die Beanstandungs- und Reklamationsfrist.
Speziell für den Kunden bestellte Waren und Artikel oder Massanfertigungen können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.
8.1 Retouren oder Rücksendungen der Waren akzeptiert der Lieferant nur nach vorheriger Absprache und mit Retourennummer.
Bestellte und richtig gelieferte Ware wird nur ausnahmsweise und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung sowie in der Originalverpackung zurückgenommen.
Die Höhe der Gutschrift für Retourware bleibt vorbehalten; sie kann höchstens 90 % des fakturierten Preises betragen.
8.2 Retouren und Warenrücksendungen sind franko an die Lieferadresse zu senden.
8.3 Dem Lieferschein müssen folgende Angaben beiliegen: Warenrücksendung gemäss Absprache, Retourennummer und Lieferscheinnummer.
8.4 Die zurückgesendeten Waren müssen originalverpackt, unverklebt und unbeschädigt, das heisst in wiederverkaufsfähigem Zustand sein.
8.5 Zur Lieferung gehörende Eignungserklärungen und Zertifikate müssen ebenfalls zurückgesandt werden, ansonsten erfolgt keine Gutschrift der Waren und Artikel.
8.6 Der Lieferant nimmt nur Waren und Artikel zurück, welche noch in seinem Verkaufsprogramm figurieren.
8.7 Artikel, welche vor mehr als 2 Monaten fakturiert worden sind, werden nicht gutgeschrieben.
8.8 Falschlieferungen seitens des Lieferanten müssen sofort beanstandet und innert 8 Tagen zurückgesandt werden. In diesem Fall fällt Punkt 9 ausser Betracht.
9.1 Jegliche Garantie endet nach 12 respektive 24 Monaten (je nach Produkt) nach Fakturadatum. Die Gewährleistung oder Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäss Änderungen oder Reparaturen vornehmen.
Seit 1989 · in Steffisburg seit 1999. Am Telefon sitzt jemand, der Autos kennt — kein Callcenter, kein Chatbot.